DigitalPakt Schule - CINTEG IT-Lösungen für Schulen | CINTEG AG

Ganzheitliche IT-Lösungen für Schulen: DigitalPakt Schule - Baden-Württemberg und Bayern. Durch den DigitalPakt sollen Schulen bis 2025 eine anteilige Förderung der Investitionskosten in Ihre digitale Bildungsinfrastruktur erhalten. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen IT-Infrastruktur für Bildungsinstitute in Deutschland. Dazu stellt der Bund für Investitionen insgesamt 5 Milliarden Euro und Schulträger in den Ländern zusätzlich über 550 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die Digitalisierung hat längst Einzug in alle Bereiche des Alltags gehalten und prägt nachhaltig unsere Lebenswelt. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen in Deutschland bereits früh über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um auf diese Entwicklung vorbereitet zu sein.

Diese Maßnahmen an Schulen lassen sich finanzieren

  • Sie möchten die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen aufbauen oder verbessern.
  • Sie richten lokale schulische Server ein.
  • Sie führen WLAN an einer Schule ein.
  • Sie installieren Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Displays und interaktive Tafeln, einschließlich Steuerungsgeräte.
  • Sie schaffen digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, an.
  • Sie investieren in schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets - mit Ausnahme von Smartphones).

DigitalPakt Schule - Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Informationen gelten speziell für das Bundesland Baden-Württemberg. Informationen für die anderen Bundesländer können Sie hier abrufen.

Wenn Sie die digitale Infrastruktur an Ihrer Schule aufbauen oder verbessern möchten, können Sie eine anteilige Förderung der Investitionskosten beantragen. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten an öffentlichen Schulen Investitionen in kommunaler Trägerschaft bzw. 94,6 % bei Schulen in freier Trägerschaft.

Das können Sie finanzieren:

  • Schulgebundene mobile Endgeräte, bspw. Notebooks und Tablets
  • Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Leistungsverbesserung der digitalen Infrastruktur
  • Maßnahmen zu Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen.
  • Lokale schulische Server
  • Router, Switches und Access Points zur WLAN-Abdeckung
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte, bspw. Displays, Whiteboard und Projektoren
  • Spezifische digitale Arbeitsgeräte für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, bspw. VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen
  • Unter Umständen können investive Begleitmaßnahmen, wie Softwarelizenzen oder Beratungsleistungen gefördert werden

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Staatsbank für Baden-Württemberg.

Bis zum 30.06.2024 können Förderanträge bei der zuständigen Stelle der Staatsbank für Baden-Württemberg eingereicht werden. Vollständige Anträge beinhalten den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie einen Medienentwicklungsplan mit Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat.

DigitalPakt Schule - Bayern

Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Fördermöglichkeiten, zuständigen Stellen und Beratungsangeboten für Bayern. >>> DigitalPakt Schule Bayern

Kontakt

Gern beraten und unterstützen wir Sie zu dieser Aktion und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

 

Ganzheitliche IT-Lösungen für Schulen: DigitalPakt Schule - Baden-Württemberg und Bayern. Durch den DigitalPakt sollen Schulen bis 2025 eine anteilige Förderung der Investitionskosten in Ihre digitale Bildungsinfrastruktur erhalten. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen IT-Infrastruktur für Bildungsinstitute in Deutschland. Dazu stellt der Bund für Investitionen insgesamt 5 Milliarden Euro und Schulträger in den Ländern zusätzlich über 550 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die Digitalisierung hat längst Einzug in alle Bereiche des Alltags gehalten und prägt nachhaltig unsere Lebenswelt. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen in Deutschland bereits früh über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um auf diese Entwicklung vorbereitet zu sein.

Diese Maßnahmen an Schulen lassen sich finanzieren

  • Sie möchten die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen aufbauen oder verbessern.
  • Sie richten lokale schulische Server ein.
  • Sie führen WLAN an einer Schule ein.
  • Sie installieren Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Displays und interaktive Tafeln, einschließlich Steuerungsgeräte.
  • Sie schaffen digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, an.
  • Sie investieren in schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets - mit Ausnahme von Smartphones).

DigitalPakt Schule - Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Informationen gelten speziell für das Bundesland Baden-Württemberg. Informationen für die anderen Bundesländer können Sie hier abrufen.

Wenn Sie die digitale Infrastruktur an Ihrer Schule aufbauen oder verbessern möchten, können Sie eine anteilige Förderung der Investitionskosten beantragen. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten an öffentlichen Schulen Investitionen in kommunaler Trägerschaft bzw. 94,6 % bei Schulen in freier Trägerschaft.

Das können Sie finanzieren:

  • Schulgebundene mobile Endgeräte, bspw. Notebooks und Tablets
  • Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Leistungsverbesserung der digitalen Infrastruktur
  • Maßnahmen zu Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen.
  • Lokale schulische Server
  • Router, Switches und Access Points zur WLAN-Abdeckung
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte, bspw. Displays, Whiteboard und Projektoren
  • Spezifische digitale Arbeitsgeräte für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, bspw. VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen
  • Unter Umständen können investive Begleitmaßnahmen, wie Softwarelizenzen oder Beratungsleistungen gefördert werden

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Staatsbank für Baden-Württemberg.

Bis zum 30.06.2024 können Förderanträge bei der zuständigen Stelle der Staatsbank für Baden-Württemberg eingereicht werden. Vollständige Anträge beinhalten den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie einen Medienentwicklungsplan mit Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat.

DigitalPakt Schule - Bayern

Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Fördermöglichkeiten, zuständigen Stellen und Beratungsangeboten für Bayern. >>> DigitalPakt Schule Bayern

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