Im Gegensatz zu Privatpersonen werden von Unternehmen scharfe rechtliche Anforderungen zur E-Mail-Archivierung erhoben. Per Gesetz ist vorgeschrieben, geschäftliche E-Mails fortführend und langfristig zu archivieren. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD uneingeschränkt. GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" und verpflichtet Unternehmen zur langfristigen E-Mail-Archivierung inklusive aller Dateianhänge. Werden geschäftliche E-Mails vor Ablauf der gesetzlichen Archivierungsfristen vernichtet oder diese nicht aufbewahrt, begehen Sie eine Straftat. Nicht archiviert werden dürfen private E-Mails von Mitarbeitern. Die groben Rahmenbedingungen in Kürze:
Zum Archivieren verpflichtet sind demnach:
- Unternehmer und Freiberufler
- kleine und große Unternehmen
- Mittelstand und Konzerne
Dauer der Archivierung:
- E-Mails in Form von Handelsbriefen: 6 Jahre
- E-Mails steuerrechtlier Form: 10 Jahre
Für die Aufbewahrung der E-Mails ist ein Archivsystem notwendig, welches technisch unveränderbar ist und die E-Mails fälschungssicher speichert.
Unser Service für Sie:
Erfüllt Ihr Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen? Wünschen Sie eine Beratung bezüglich der E-Mail-Archivierung in Ihrem Unternehmen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Gern klären wir gemeinsam mit Ihnen alle Fragen rund um die Thematik oder unterstützen Sie bei der Installation und Einrichtung entsprechender Software wie beispielsweise SecurePoint.