Mit dem Urteil des BAG besteht in Deutschland seit Mitte September eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Unser ERP-System ABPS bietet Ihnen die Möglichkeit die Personal-Arbeitszeiten digital zu erfassen und auszuwerten.
Am 13.09.2022 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht eine Pressemitteilung. Dort heißt es bereits im ersten Satz: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Nun ist diese Entscheidung Gegenstand hitziger Diskussionen.
Hier bietet Ihnen unser ERP-System ABPS, die Möglichkeit die Personal-Arbeitszeiten digital zu erfassen und auszuwerten. Auch eine Weiterverarbeitung durch eine Schnittstelle für Lohnbuchhaltung an Fremdsystem wie z. B. mit dem LODAS-System ist möglich.
Mit ABPS 5 können wir Ihnen übrigens viele neue Funktionen anbieten! Lassen Sie sich von unseren Spezialisten über weitere Module, wie zum Beispiel die neue Nachkalkulation, Planungstool, Terminal, Leitstand, CTI, Schnittstellen zu FIBU, LOHN, ARCHIV sowie PDM-Systemen beraten.
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